282

Complete identifier

HStAM, Urk. 31, 282

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Henne Lieben quittiert dem Stift Immichenhain die Zahlung von 40 Gulden.
Dating Dating
1517 März 23
Original dating Original dating
montag nach dem sontagk Letare
Former identifier Former identifier
A II, Kloster Immichenhain

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Henne Lieben bekundet, dass die Meisterin und der Konvent des Stifts Immichenhain, nachdem diesen der Hof zu Volkersdorf, den sein Großvater von deren Vorgängern zu Landsiedelrecht innegehabt und dessen Besserung er ihm und seinen Erben vererbt hat, durch einen Spruch der Räte des Fürstentums Hessen zugesprochen worden ist und er ihn abgetreten hat, während ihm jedoch die Besserung des Hofes von dem Stift ausbezahlt werden soll, die daraufhin von Henne Grine von Niedergrenzebach, Hermann Luckhardt von Zella und Henne Denßener von Loshausen, Schöffen im Gericht Ziegenhain, sowie Henne Crußen, Hermann von Riebelsdorf und Hungkeln Heintzen von Schrecksbach, ebenfalls Schöffen im Amt Neukirchen, auf den Befehl der Rentmeister zu Ziegenhain und Neukirchen, Johann Vlifex und Johann Loeber, durch eine Besichtigung auf 80 Gulden geschätzt wurde, von denen die Meisterin und der Konvent des Stifts dem Aussteller aufgrund eines vom Fürsten an den Rentmeister erwirkten Befehls den ihm zustehenden Anteil, nämlich 40 Gulden, auszuzahlen haben, ihm diese 40 Gulden unter de Datum dieser Urkunde und in Gegenwart von Ludwig Schwertzel, Dokor, Johann Lüder und Johann Chur und vor dem Rentmeister zu Ziegenhain bezahlt haben. Er erklärt daher eidesstattlich für sich und seine Erben, mit dem Kloster quitt zu sein und verspricht, sich in Zukunft an das Urteil zu halten. Er verzichtet auf alle möglichen Ansprüche.
Sealer Sealer
Stadt Ziegenhain
Formal description Formal description
Ausf. Perg., Siegel ab

Representations

Type Name Access Information Action
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