Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 80/31

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Gemeiner Bescheid: Nach der Hofgerichts-Verfügung vom 23. April 1830 ist für jeden Ort und Sitz eines Landgerichts zur Inempfangnahme landgerichtlicher Verfügungen ein Bevollmächtigter zu ernennen. Die hier aufgeführten Ausführungsbestimmungen sind zu beachten
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1831 Mai 13

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Original Akte Detailseite anzeigen