348

Complete identifier

HStAD, B 13, 348

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1483 Mai 1
Original dating Original dating
uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Weistum über Schlechtenwegen: 1483 uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe zu Mittag bezeugen zu Altenschlirf (Aldenslirff!) Mainzer (Mentzer) Bistums bei der Kirche in Gegenwart des Georius Pistorius, clericus Mainzer Bistums, von kaiserlicher Gewalt offenbaren Schreibers, und der Zeugen Enders Schade, Enders Ducher, Witzel Leinweber (Luneberger), Enders Leinberger, Henchen Neuman (Nüeman), Conztz Stock, Heintz Lower und Henne Eichelhainer (Uchelnheyner), Schöffen des Gerichts Schlechtenwegen (Slechtenwegen), alle eines redlichen Alters, Gewissens und vernunft, nicht böhmisch, dass alles, was in einem offenen Instrument am 20. November 1480 (Nr. 1316) zu Altenschlirf (Aldenslirffe) in Enders Schaden Haus durch den Notar Heynricum Knorre aufgezeichnet sei, wahr sei. Ferner bezeugen sie, das ihnen nicht im Gedächtnis sei, sie auch nie von ihren Eltern oder Vorfahren gehört hätten, das die Junker von Schlitz zu Görtz (Slitz, Gortz), deren Eltern oder Vorfahren eine Erbhuldigung oder andere Huldigung zu Altenschlirf (Aldenslirff) je gefordert hätten, oder das eine solche geschehen sei. Sie haben vielmehr von ihren Eltern oder Vorfahren, die glaubhaft und Schöffen gewesen seien und von denen etlichen 60 Jahre gedenke, gehört, das der strenge Herr Herman [II.] Riedesel, Ritter, von den Männern und Nachbarn des Gerichts Schlechtenwegen bei Frischborn (Fischborn) auf einem Berge erhuldigungen eingenommen habe; diesen und seine Erben hielten sie für ihre Erbherrn und niemand anders. Er habe gesprochen: "Gehit heime, ire menner, und hüdet vor den wolfen; ich will vor den vihenden hüden". Als dann die Männer des Gerichts Schlechtenwegen (Schlechttenwegen) versammelt sind, ermahnt der Schreiber die Schöffen, die Sache mit ihren Nachbarn zu besprechen. Nachdem dies geschehen ist, bestätigen sie es alles und nehmen es auf ihren Eid, den sie ihrem Herrn und ihrem Schöffenstuhl getan haben. Conradt Büchsenmeister (Bossenmeister), Amtmann zu Eisenbach (Eysenbach), fordert darauf anstatt des ehrbaren Herman [III.] Riedesel den Schreiber auf, darüber ein offenes Instrument zu machen. Zeugen:Werner von Linfingen (Linfüngen), Becker Hans und Hans Weißrock (Wißrock)
Notation on verso Notation on verso
"Instrumentum das Gericht Schlechtenweegen betreffend, und daß die von Görtz niemals, wohl aber die Riedesel zu Eißenbach Huldigung daselbst eingenom(m)en De A(nn)o 1483"
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament (32,0 x 26,5 cm) mit aufgemaltem Notariatszeichen des Georius Pistorius
Printing specifications Printing specifications
Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1371

Representations

Type Name Access Information Action
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