424
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 424
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1357 Januar 6
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist zu Metze nach Cristus geburt drewtzenhundert jar dornach in dem syben und funfczigstem jar an dem obristen tage unser reich in dem eilften und dez keisertums in dem andern jare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Karl IV. erlaubt Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna, und seinen Nachfolgern in Rotelsau, Steinbach, Flieden, Giesel und Berstadt von jedem Transport- oder Zugpferd einen Zoll von einem Schilling alter Heller zu nehmen, bis auf seinen oder seiner Reichsnachfolger Widerruf. Zuwiderhandelnden wird eine Strafe von zehn Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die Reichskammer bzw. an das Kloster, angedroht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Metz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers, Revers)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel (in zwei Bruchstücken)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Vgl. die weitere Ausfertigung unter Nr. 423; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 149-150; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 3
Druckangaben
Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXVI; Regest: RI VIII, Nr. 2589
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Im Vergleich zur anderen Ausfertigung ist das Zollprivileg um die Orte Giesel und Berstadt ergänzt [verfälscht?].
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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