Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 424

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1357 Januar 6
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist zu Metze nach Cristus geburt drewtzenhundert jar dornach in dem syben und funfczigstem jar an dem obristen tage unser reich in dem eilften und dez keisertums in dem andern jare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl IV. erlaubt Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna, und seinen Nachfolgern in Rotelsau, Steinbach, Flieden, Giesel und Berstadt von jedem Transport- oder Zugpferd einen Zoll von einem Schilling alter Heller zu nehmen, bis auf seinen oder seiner Reichsnachfolger Widerruf. Zuwiderhandelnden wird eine Strafe von zehn Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die Reichskammer bzw. an das Kloster, angedroht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Metz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers, Revers)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel (in zwei Bruchstücken)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Vgl. die weitere Ausfertigung unter Nr. 423; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 149-150; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 3
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXVI; Regest: RI VIII, Nr. 2589

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Im Vergleich zur anderen Ausfertigung ist das Zollprivileg um die Orte Giesel und Berstadt ergänzt [verfälscht?].

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen