Vollständige Signatur

HHStAW, 1, 2021

Zivilprozessakte


Identifikation (Prozessakte)


Titel Titel
Theobald Wagner, kurmainzischer Sekretär, Mainz gegen Peter Faß, Geisenheim
Laufzeit Laufzeit
(1555-) 1559-1562

Provenienz (Justiz)


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Schultheiß und Schöffen zu Geisenheim 1555
Hofgericht zu Mainz 1557
RKG 1559

Weitere Angaben (Prozessakte)


Sachverhalt Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, in dem der Kläger als Erbe seiner verstorbenen Mutter Barbara Wagner seiner Erbansprüche für verlustig erklärt worden war, da deren verstorbene Tochter Margarethe, Schwester des Klägers, nach ihrer ersten Ehe mit dem verstorbenen Caspar Scherer anläßlich der Eingehung der zweiten Ehe mit dem Beklagten zugunsten ihres mittlerweile verstorbenen Sohnes aus erster Ehe, Jacob Scherer, einen Einkindschaftsvertrag mit dem Beklagten abgeschlossen hätte, auf Grund dessen der Beklagte nach dem Ableben des verstorbenen Jacob Scherer unter Mißachtung der Erbansprüche der verstorbenen Barbara Wagner und somit als deren Erbe der des Klägers, den Nachlaß an sich gezogen hatte, Anspruch auf Herausgabe des entzogenen Erbes, Anspruch auf Ersatz der verursachten Kosten und Schäden

Vermerke


Enthält Enthält
Quad. 5: vorinstanzliche Akten (ab 1555)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2009) Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm Duplikatfilm (2009) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen