U 512 (in)

Vollständige Signatur

HHStAW, 331, U 512 (in)

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Beilegung aller Geleitsstreitigkeiten zwischen Kurmainz und Hessen-Darmstadt: 1. Das Kaufmannsgeleit zu Messezeiten an der Bergstraße von Bensheim bis Frankfurt durch die Obergrafschaft Katzenelnbogen behält Kurmainz. 2. Gemeinschaftlich bleibt laut Vergleich vom 17./27. April 1658 das kaiserliche Wahlgeleit an der Bergstraße. 3. Hessen-Darmstadt tritt an Kurmainz die Mainfahr zu Höchst ab. 4. Hessen-Darmstadt tritt zudem das Geleit von Kurfürsten und Fürsten auf der Landstraße von Mainz durch die Herrschaft Eppstein nach Königstein ab. 5. Kurmainz verzichtet auf alle Ansprüche an alle übrigen Geleitsrechte durch die Obergrafschaft Katzenelnbogen. 8. betr. die Durchführung von Leichen und Gefangenen durch die beiderseitigen Lande.
Datierung Datierung
1661 Juni 11/21

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift in Urkunde vom 10./20. März 1662, Papier

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm Detailseite anzeigen
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Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen