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HStAD, E 3 A, 12/50

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Title Title
Verordnung: Grundsätzlich soll im Lande nur der Kalender des Invalideninstituts verkauft werden. Auswärtige Kalender sind abzustempeln und mit Sonderabgabe zu belegen; die Abgabenhöhe ist genau aufgeführt (Ausfertigung fünf Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 5. Dezember 1816)
Life span Life span
Darmstadt, 1809 September 8

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