491

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 491

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1368 Juni 6
Original dating Original dating
Sub anno Domini millesimo tricentesimo sexagesimo octavo tertia feria post diem beati Bonifacii martiris atque pontificis

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie aufgrund der Bitten des Provinzials der Serviten für Alemannien und des Priors und des Konvents von Mariengart der Verlegung des Klosters Mariengart nach Vacha zustimmen, da am bisherigen, ungeschützten und von Räubern und Feinden bedrohten Standort des Klosters die Serviten ihren geistlichen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Das Kloster wird an einen sicheren und befestigten Standort beim oberen Tor vor der Stadt Vacha, die Heinrich gehört, verlegt, damit sie dort ihren geistlichen Verpflichtungen ungestört nachkommen können. Darüber hinaus wird ihnen mit Zustimmung des Pfarrers in Vacha, Albert Meler, gestattet, Gebäude, Grundstücke und Gärten zu erwerben, und dort ein Oratorium, einen Friedhof und andere Gebäude zu errichten. Durch den Kauf entsteht ein Lehnsverhältnis zwischen der Fuldaer Kirche und dem Pfarrer in Vacha einerseits und den Käufern andererseits. Über die bereits genannten Besitzungen hinaus sollen die Serviten zukünftig keine weiteren Besitzungen erwerben, erbauen oder errichten. Allerdings dürfen die Serviten auf dem Gelände vom unteren Teil des Grundstücks der Christine genannt Hoegk (Kyrstine dicte Hoegken) bis zum Lohrasen (Loerase), ihren Friedhof errichten. Der Friedhof ist mit einer Mauer zu umgeben und zu befestigen, die so hoch sein muss, dass sie mit der Hand nicht erreicht werden kann. Im Einzelnen erhalten sie die Häuser und Grundstücke des Luellesil, des Apel Krebil, des Konrad Fallen und der Adelheid genannt Krevil, mit den darunter liegenden Gärten, die an den Lohrasen grenzen; ebenso das Haus und Grundstück des .. genannt Franken mit der Straße und den Gärten, die an den Lohrasen grenzen. Die Einkünfte und Erträge der erworbenen Güter sollen nicht den Serviten zustehen und dürfen von diesen auch nicht erworben werden. Die Serviten sollen die Güter verteidigen und schützen. Außerdem sollen sie ihre tägliche erste Messe nicht vor der Frühmesse der Pfarrkirche von Vacha feiern. Erst wenn die Messe in der Pfarrkirche beendet ist, dürfen die Serviten ihre Frühmesse feiern. Sonntags sollen sie nicht vor Mittag predigen, außer an Sonntagen, an denen Weihen (dedicationes) des Ordens, des Konvents und des Patrons stattfinden. Im Fall einer Schenkung innerhalb des Gebiets von Vacha, das in der Flurmark (Flormargke) liegt, sollen die Serviten innerhalb eines Jahres zwei Bewohner von Vacha bestimmen, die die Schenkung für eine Geldsumme an die nächsten Erben verkaufen sollen. Sollten sich die Serviten nicht daran halten oder die Erben die Güter und Einkünfte nicht erwerben wollen, haben Abt Heinrich und seine Nachfolger die Möglichkeit, diese zu erwerben. Die Serviten sind verpflichtet, zur Verwaltung ihres Ordens zwei oder drei Personen in ihren Konvent ohne Widerspruch aufzunehmen. Die Serviten sollen sich demütig verhalten und müssen für das Seelenheil der Äbte des Klosters von Fulda jedes Jahr am nächsten Montag eine Woche nach Ostern Nachtwachen, Messen und Gebete abhalten. Dem Pfarrer in Vacha, seinen Nachfolgern und der Kirche in Vacha selbst soll durch die Verlegung keines ihrer Rechte entzogen werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer Sealer
Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda
Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda
[Albert Meler, Pfarrer in Vacha]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 ist beschädigt, Siegel Nr. 3 fehlt)
Printing specifications Printing specifications
Küther, Vacha und sein Servitenkloster, S. 216-218

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Namen des Provinzials und des Priors lassen sich nicht ermitteln, vgl. hierzu und zur Verlegung des Klosters Küther, Vacha und sein Servitenkloster, S. 132-133 und S. 184-186.

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