Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1099

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1472 Oktober 7
Originaldatierung Originaldatierung
Gegeben uff Mitwochen nach Francisci anno Domini millesimoquadringentesimo septuagesimo secundo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Heinrich [III.] von [Ober-]Hessen bekundet, dass er für sich und als Vormund seiner Vettern, Wilhelm und Wilhelm, Brüder, Landgrafen von Hessen, zur Wiederherstellung der ihm (in mutzscherunge) [?] zugefallenen baufälligen Kemenate (kempnade und gehuse) in der Neuenburg in Fulda, neben der Kapelle über dem alten Saal gelegen, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, zugesteht, dass dieser 60 rheinische Gulden für die Kemenate verbauen darf. Er räumt ihm dafür die Mitbenutzung ein, behält sich aber die Nutzung als Herberge während seiner persöhnlichen Anwesenheit in Fulda vor. Im Fall einer Fehde und bei Gebrauch des Öffnungsrechts kann der Landgraf die Kemenate nutzen. Auch zu sonstigen Zwecken kann die Kemenate benutzt werden, aber ohne Schädigung von Abt und Kloster. Der Landgraf wird keinen Amtmann in der Kemenate einsetzen, es sei denn, er zahlt zuvor die 60 Gulden zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Landgraf Heinrich [III.] von [Ober-]Hessen]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StAM, Kopiare Fulda: K 436, S. 182-184

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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