Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1991

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1685 Dezember 18
Originaldatierung Originaldatierung
So geschehen Fuldt den 18ten Decembris anno 1685

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Daniel von Mansbach bekundet für sich und seine Erben, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, am Ausstellungstag der Urkunde die Daniels Großvater, dem verstorbenen Karl von Dörnberg (Döringenberg), im Jahr 1596 für 3492,5 Gulden und 16 Gnacken, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken, verpfändeten Einkünfte und Lehnsrechte in den Ämtern Haselstein, Mackenzell und Burghaun mit allem Zubehör für 3659 Gulden und 9 Gnacken, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken gängiger Reichsmünze, nach vorheriger Ankündigung durch seine Rentkammer wieder zurückgekauft hat; die Lehnsrechte wurden dem Abt mit der 1669 erteilten Zustimmung des Lehnsherrn verkauft. Die Einkünfte hat Daniel teilweise geerbt und teilweise durch gütlichen Vergleich erhalten; sie sind in einem übergebenen Register genau beschrieben. Daniel von Mansbach sagt Abt und Kloster von der Zahlung der 3659 Gulden und 9 Gnacken los und leistet Währschaft. Er weist Abt und Kloster in den Besitz der Einkünfte und Lehnsrechte ein. Er verspricht, alle Dokumente, die die zurückgekauften Einkünfte betreffen, sowie die originale Verpfändungsurkunde auszuhändigen. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Unterschriften Unterschriften
Daniel von Mansbach
Siegler Siegler
Daniel von Mansbach
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde über die Verpfändung von 1596 ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.
Gnacken sind geringwertige Groschen.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen