76/46

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 76/46

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Identification


Title Title
Verordnung: Um in peinlichen Untersuchungsfällen über genügend Zeugen zu verfügen, sollen vor Gericht vereidigte Schöffen zu den Untersuchungen hinzugezogen werden. Die zu gebrauchende Eidesformel ist hier aufgeführt
Life span Life span
Gießen, 1823 Juli 2

Representations

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