80

Complete identifier

HStAM, Urk. 32, 80

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1460 Juni 12
Original dating Original dating
Datum anno 1460, ipso die sacramenti.
Former identifier Former identifier
A II Kassel, Karmeliterkloster

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann Meysenbugh, Ritter, Marschall zu Hessen, vermacht zu seinem, seiner Frau Ermegart, seiner Kinder, Eltern und Freunde Seelenheile dem Prior und Konvente der Karmeliterbruder zu Kassel (Cassele) sein Gut zu Kirchditmold (Kirchdietmal), welches Hentze Walbergk und sein Sohn bebauen, und sein Gut zu Wehlheiden (Welheide), welches Henne Oxhusen und Henne Hartzman bebauen. Diese Güter sind sein väterliches Erbe und keine Lehen. Er befiehlt seinen gen. Landsiedeln, die Güter fortan von den Brüdern in Empfang zu nehmen, wofür die Brüder jährlich zu einer Zeit zwischen Michaelis und Martini [!], am Elisabethtage, in ihrer Kirche zu Kassel abends eine Vigilie und am Morgen darauf eine Seelenmesse für ihn, seine Frau, Kinder und Eltern singen sollen. Fällt der Elisabethtag auf einen Sonnabend, so soll diese Feier auf den folgenden Sonntag und Montag verschoben werden. Ferner sollen die Brüder zu derselben Zeit 6 bedürftigen Hausarmen 6 graue Röcke, je einen Rock zu 6 Ellen Kasseler Tuch und Maß, geben und ihnen befehlen, für des Stifters Familie zu beten, und zwar sollen sie 3 von diesen Röcken (= 18 Ellen Tuch) dem Bürgermeister zu Züschen (Tzwischen) zwischen Michaelis und Martini liefern, welcher sie mit Wissen seiner Ratsgesellen zu Züschen (Tzueschin) wohnhaften Hausarmen reichen soll unter der Bedingung der Fürbitte für den Stifter, gemäß einer Urkunde von Bürgermeister und Rat zu Züschen. Die armen Schwestern zu Kassel sollen 2 solche Röcke erhalten, und zwar je einen die auf der Freiheit und die in der Neustadt, welche jährlich bei der gen. Vigilie und Seelenmesse in der Kirche anwesend sein sollen; der sechste Rock soll dann einem Hausarmen zukommen. Sollte eins der beiden Schwesternhäuser leer stehen, so sollen die 2 Röcke dem andern zufallen, sollten beide leer sein, so sollen die Röcke den Hausarmen gegeben werden.
Sealer Sealer
1. der Aussteller, 2. der 'veste' Hermann Meysenbugh, Hofmeister, sein Bruder.
Formal description Formal description
Ausfert. Pergt., beide Siegel an Pergamentstreifen anhängend. - Rückw. Rubrum des 15. Jahrh.: Littera resignacionis bonorum situatorum in Kirchdytma.
Printing specifications Printing specifications
Regest: Schultze Nr. 686.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Original Show details page