38/55

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 38/55

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Identification


Title Title
Verordnung: Um die im Regierungsblatt erschienenen Verordnungen und Anordnungen allen Untertanen wirklich zugänglich zu machen, sollen die Neuerscheinungen an jedem Sonntag nach der Kirche öffentlich vom Orts-Schultheiß vorgelesen und in einem Kontrollbuch eingetragen werden, mit Attest eines Zeugen (Ausfertigung sechs Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1820 August 1

Representations

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