27/56

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 27/56

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Title Title
Verordnung: Innerhalb von sechs Wochen sind die bekannten Mängel, die beim Löschen von Bränden immer wieder auftreten, von sämtlichen Justiz- und Polizeibeamten zu melden, damit versucht werden kann, diese für die Zukunft abzuschaffen
Life span Life span
Gießen, 1811 November 12

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