66/5
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 66/5
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Bisher wurde keine Instruktion erteilt, bis zu welchem Zeitpunkt die Ausscheidung und Vernichtung der alten Landgerichtsakten erfolgen soll. Die alljährliche Ausscheidung soll nunmehr bis zum 1. November erfolgen und auch bis zu diesem Zeitpunkt soll berichtet werden
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1850 Januar 9
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
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