66/5

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 66/5

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Title Title
Verordnung: Bisher wurde keine Instruktion erteilt, bis zu welchem Zeitpunkt die Ausscheidung und Vernichtung der alten Landgerichtsakten erfolgen soll. Die alljährliche Ausscheidung soll nunmehr bis zum 1. November erfolgen und auch bis zu diesem Zeitpunkt soll berichtet werden
Life span Life span
Darmstadt, 1850 Januar 9

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