241/480
Vollständige Signatur
HStAD, A 1, 241/480
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Wimpfen: Kaiser Maximilian II. erlaubt Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen auf ihre Bitte hin, zur Versorgung ihrer innerhalb und außerhalb der Stadt wohnenden und der Augsburgischen Konfession zugehörigen Bürger zwei Prädikanten derselben Konfession anzustellen. Zur Aufrechterhaltung der alten katholischen Religion sollen keine Prädikanten geduldet werden, die auf der Kanzel Schmäh- und Scheltworte gebrauchen. Zwischen den Bürgern soll durch diese Erlaubnis kein Unfriede entstehen und in Lehre und Vollziehung des Hl. Abendmahls soll keine andere Lehre gestattet werden, als diejenige, die in der ersten 'Augsburgischen Confession' enthalten ist, worauf die ankommenden, examinierten Prädikanten jederzeit verpflichtet sein sollen.
Datierung
Datierung
1566 Mai 21
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A 1 Wimpfen, 1566-05-21
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Wimpfen, Stadt
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wimpfen: Indult Kaiser Maximilian einen oder zwei Prädikanten der Augsburgischen Confession aufzustellen
Rückvermerk
Rückvermerk
Am oberen Rand: Tax sechs Goldgulden.
Unterschriften
Unterschriften
Eigenh. Unterschr. des Ausstellers. KV: Ad mandatum sacrae caesareae maiestatis proprium W. Kirchslager.
Siegler
Siegler
Aussteller (kaiserliches Siegel)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., großes aufgedr. Oblatensoegel, gut erh.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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