NACHWEIS
Complete identifier
HStAD, B 15, NACHWEIS
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1488 April 12
Original dating
Original dating
Samstag nach Ostern
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner v. Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich abgeschlossen haben. Danach soll Gerhard von seinen Brüdern Haus und Hof mit allem Zubehör zu Herrnsheim, wie er es bisher hatte, das Baugut zu Weinsheim, Gut und Gülten zu Bissersheim bei Kirchheim zu ungehindertem Besitz haben. Ferner soll er den Zehnten zu Dornberg, der von der Grafschaft Katzenelnbogen und nun vom Landgrafen v. Hessen zu Lehen gehe, erhalten. Die Güter sollen nicht veräußert und ohne Not nicht belastet werden. Weiterhin soll Gerhard von seinen Brüdern je eine Gülte von 30 Gulden jährlich erhalten, die mit vierteljähriger Kündigungsfrist abgelöst werden kann. Gerhard könne die Güter seiner Ehefrau als Wittum überlassen. Im übrigen verzichtet er auf alle weiteren Ansprüche an die Erbschaft.
Sealer
Sealer
Aussteller 1-3, Friedrich und Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg
Further records
Further records
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 86 - Ausf., Perg., von 5 anh. Sg. Nr. 2 und 3 abgef.
Representations
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