Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 777

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1421 November 25
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimovicesimoprimo ipsa die beate Katherine virginis

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Brüder Engelhard und Eberhard von Buchenau bekunden, dass Frowin von Haun und dessen Ehefrau Margarete ihnen die 1525 Gulden, die sie Frowin und seinem verstorbenen Bruder gemäß der darüber ausgestellten Urkunde geliehen hatten, zur Zahlung durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Konrad und den Konvent von Fulda angewiesen haben. Mit Abt, Pfleger, Dekan und Konvent haben sie vereinbart, dass diese eine Summe bezahlen werden, die mit bestehenden Schulden der von Buchenau verrechnet wird; darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Dafür erklären sie alle anderen Forderungen gegenüber dem Abt und den von Haun für nichtig. Außerdem haben sie die Urkunde der Brüder von Haun ausgehändigt. Sie verzichten jedoch nicht auf die Zusagen von Abt, Pfleger, Dekan und Konvent, insbesondere auch nicht auf ihre Forderungen an Getreidelieferungen und Zinse aus dem laufenden Jahr, besonders aber auf die Abgaben des Bauern (hoeffmanne) Heinrich Holczman, die bis zum nächsten Tag Kathedra Petri [1422 Februar 22] fällig werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
Engelhard von Buchenau, Eberhard von Buchenau
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel (Siegelreste)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen