Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 641

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1392 Oktober 31
Originaldatierung Originaldatierung
Geben an iare und tage als oben stet geschriben

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wetzel Harnisch (Wyczel Harnachs) und seine Ehefrau Elisabeth (Else) bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, über den Hof Kohlhaus (Großen Colhus) erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1392 Oktober 31: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass sein Vorgänger Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, dem verstorbenen Fuldaer Bürger Heinrich Haupt (Houbte) und dessen leiblichen Erben einen Hof in Kohlhaus (Großen Kolhus) dauerhaft verliehen hatte. Heinrich starb ohne leibliche Erben. Nach seinem Tod einigte sich seine Witwe Elisabeth (Else) mit dem Kloster Fulda, den Hof, den ehemals Friedrich Herling (Fricz Herlyng) bewirtschaftete, mit Hofstatt, Garten, Äckern, Wiesen, Wäldern, Einkünften und Rechten an Wetzel Harnisch (Harnasch) und dessen Ehefrau Elisabeth dauerhaft zu verleihen. Von dem Hof ist an das Kloster Fulda an Michaelis [September 29] ein jährlicher Zins von vier Vierteln Roggen (korn) und vier Vierteln Hafer fuldischen Maßes zu zahlen. Siegelankündigung des Abtes Friedrich. (Geben nach Cristi geburt driczenhundert iare in dem czwei und nunczigisten iare an Aller heiligen abunde). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Wetzel Harnisch
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 99r, 99v

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen