231
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 231
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1315 Februar 6
Originaldatierung
Originaldatierung
Actum et datum anno Domini millesimo trecentesimo quintodecimo VIII° Idus Februarii
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Äbtissin und Konvent des Klosters Rosenthal [Zisterzienserinnenkloster, Gemeinde Kerzenheim bei Göllheim] bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Eberhard [von Rotenstein], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1315 Februar 6: Eberhard [von Rotenstein], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass die Brüder David genannt Rath und Sygelo, Knappen aus dem Dorf Guntheim [Guntheim, Ortsteil von Mörfelden-Walldorf oder Gundheim], Diözese Worms, zwei Teile des vom Kloster Fulda lehenrührigen großen und kleinen Zehnten im Dorf (Nithensheym), Diözese Worms, an Äbtissin und Konvent von Rosenthal verkauft haben. Jährlich an Allerheiligen [November 1] zahlt das Kloster Rosenthal zehn Pfund Wachs an den Abt von Fulda. Die Brüder David und Sygelo resignieren dem Abt Güter aus ihrem Besitz, die eine jährliche Abgabe in Höhe von 25 Maltern Roggen Wormser Maß einbringen, und erhalten sie als Lehen zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Äbtissin Adelheid und Konvent des Klosters Rosenthal]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Ausführliche Inhaltsangabe in deutscher Sprache unter Nr. 941.
Druckangaben
Druckangaben
Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. CCCVIII [unvollständiger Druck der inserierten Urkunde].
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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