Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 231

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1315 Februar 6
Originaldatierung Originaldatierung
Actum et datum anno Domini millesimo trecentesimo quintodecimo VIII° Idus Februarii

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Äbtissin und Konvent des Klosters Rosenthal [Zisterzienserinnenkloster, Gemeinde Kerzenheim bei Göllheim] bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Eberhard [von Rotenstein], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1315 Februar 6: Eberhard [von Rotenstein], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass die Brüder David genannt Rath und Sygelo, Knappen aus dem Dorf Guntheim [Guntheim, Ortsteil von Mörfelden-Walldorf oder Gundheim], Diözese Worms, zwei Teile des vom Kloster Fulda lehenrührigen großen und kleinen Zehnten im Dorf (Nithensheym), Diözese Worms, an Äbtissin und Konvent von Rosenthal verkauft haben. Jährlich an Allerheiligen [November 1] zahlt das Kloster Rosenthal zehn Pfund Wachs an den Abt von Fulda. Die Brüder David und Sygelo resignieren dem Abt Güter aus ihrem Besitz, die eine jährliche Abgabe in Höhe von 25 Maltern Roggen Wormser Maß einbringen, und erhalten sie als Lehen zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Äbtissin Adelheid und Konvent des Klosters Rosenthal]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Ausführliche Inhaltsangabe in deutscher Sprache unter Nr. 941.
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. CCCVIII [unvollständiger Druck der inserierten Urkunde].

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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