1375
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1375
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1505 Februar 22
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum uff santt Peterstage ad kathedra genandt im funftzehenn hundersten unnd funf iore
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Margarete, geborene von der Tann, Witwe des Andreas (Ennders) von Wildungen, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihrem verstorbenen Ehemann einige Zinse vom Amt Rockenstuhl und das Amt selbst verpfändet und die Ablösung der Verpfändung angekündigt hat. Nach dem Tod ihres Ehemannes ist ihre Tochter Margarete (Margretha) die rechtmäßige Erbin. Margarete von der Tann hat als leibliche Mutter von Margarete und Witwe die Vormundschaft für das Kind und die nachgelassenen Güter übernommen. Sie hat sich verpflichtet, die Vormundschaft getreu und gewissenhaft wahrzunehmen, das Beste für das Kind zu tun und ihm keinen Schaden zuzufügen, so wie sie rechtlich darüber belehrt (wie ich das unnderricht unnd in recht gelardt worden byn) und wie es mit Wissen und Zustimmung des Abtes von Fulda schriftlich niedergelegt worden ist (nach inhaldt eines verzeichneis [!] gehabter handelung nach derhalbe uffgericht). Margarete bekundet, dass Abt Johann ihr als Vormund Margaretes 1000 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zur Ablösung der Zinsen vom Amt und des Amts Rockenstuhl selbst bar bezahlt hat. Margarete quittiert den Erhalt des Geldes. Im Beisein ihres Vaters und Bruders, Philipp und Bernhard von der Tann, die zum Nutzen ihres Kindes für einen jährlichen Zins von 50 Gulden gebürgt haben, hat sie Abt Johann das Amt Rockenstuhl wieder übergeben. Im Namen des Kindes als Erbe Andreas' von Wildungen hat Margarete das Amt Rockenstuhl geräumt (gerumett und gelediget) und sagt Abt Johann und seine Erben von der Zahlung der 1000 Gulden los. Siegelankündigung. Margarete bittet Melchior von der Tann, die Urkunde zu besiegeln, da sie kein eigenes Siegel führt, was dieser tut, ohne Schaden für sich und seine Erben. Da dies alles im Beisein Philipps und Bernhards von der Tann, ihres Vaters und Bruders, geschehen ist, bittet Margarete sie, die Urkunde zwecks größerer Sicherheit zu besiegeln. Philipp als nächster Angehöriger und Vater Margaretes besiegelt die Urkunde für sich und seinen Sohn Bernhard von der Tann, der kein eigenes Siegel führt, ohne Schaden für sich und seine Erben. (siehe Abbildung: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler
Siegler
Melchior von der Tann, Philipp von der Tann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 1373 und 1374.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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