1536
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1536
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1546 Oktober 1
Original dating
Original dating
... das in dem iare nach Christi unsers Herren und Seligmachers gepurth funffzehenhundert vierzigk sechs in der vierten Römer zinßzall indictio zu latein genant uff Freittag den ersten Octobris vor mittag zu acht uhrn bei regirung des allerdurchleuchtigsten großmechtigsten und unuberwindlichsten fursten und herren herrn Caroli des funfften von Gottes gnaden romischen kaisers zu allen zeitten mehrers des reichs in Germanien ... unsers allergnedigsten herren seiner kaiserlicher maiestat reich des romischen im acht und zwainzigsten und derr andern im ein und dreissigsten iaren ...
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Johann Zieben von Oppenheim aus dem Mainzer Bistum, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er bei Zustellung und Verlesung der schriftlichen Vollmacht und ihrer Besiegelung mit dem Daumenring durch [Philipp Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, sowie mit den genannten Zeugen bei den geschilderten Vorgängen persönlich anwesend war, sie gehört und gesehen hat und das vorliegende Notariatsinstrument mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen unterzeichnet hat. Inserierte Urkunde 1 [1546 Oktober 1]: Vor dem Notar und den Zeugen ist Andreas Jarmann, Hofsekretär und Rat des Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, als Bevollmächtigter des Abtes, ausgewiesen durch die unten inserierte Vollmacht, erschienen und hat eine Beschwerdeschrift (protestirungzettel) des Abtes übergeben, die der Notar öffentlich mit folgenden Wortlaut verlesen hat: Am Montag, den 1546 August 9 (Montag den neunten Augusti nechstverschienen), ist Graf Albrecht von Henneberg in der Kanzlei seiner Burg Schwarza vor dem öffentlichen Notar Georg Zies und Zeugen persönlich erschienen, und hat auf eine Klage (mandat) des verstorbenen Johann [II.] von Henneberg, erwähltem und bestätigtem Abt von Fulda, geantwortet, die dieser am kaiserlichen Kammergericht gegen ihn eingereicht hat. Der Abt hat vorgebracht, dass das Kloster Rohr seit je her dem Kloster Fulda gehört habe und dessen Pröpste vom Abt von Fulda eingesetzt worden seien, was von den Grafen von Henneberg-Römhild beachtet worden sei. Graf Albrecht von Henneberg hat darauf geantwortet, dass nicht nur die Vogtei des Klosters Rohr seit vielen Jahren in den Händen der von Henneberg-Römhild, sondern das Kloster selbst im Besitz der Grafen sei; dies sei nicht nur durch Tatsachen (blossen gebrauch), sondern auch durch kurmainzische Verträge zu belegen. Andreas Jarmann legt als Bevollmächtigter Abt Philipps Einspruch ein. Erstens: Die angemaßten Rechte über das Kloster Rohr kann Graf Albrecht in keiner Weise beweisen. Zweitens: Graf Albrecht hat widerrechtlich mit neu erlassenen Ordnungen in die Verwaltung des Klosters Rohr eingegriffen und alle mit dem Kloster bestehenden Verträge gebrochen. Graf Albrecht hat am Samstag, 1546 August 14 (am Sonnabend nach Laurentii iungstverruckt), den edlen Philipp von Trümbach (Trubenbach), Verwalter des Klosters Rohr und dessen Diener und Schreiber, auf offener Reichsstraße, als Philipp die Antwort des Grafen auf die Anklage in Schwarza hat abholen wollen, gegen jedes Recht und die Landfriedensordnung bedroht; anschließend hat er ihn aus einem freien Anwesen (behausung) in Schwarza in die Torstube der Burg Schwarza abführen und dort sieben Stunden lang festhalten lassen; Abt Philipp behält sich wegen dieser Angelegenheit rechtliche Schritte vor. Drittens: Am Sonntagnachmittag, 1546 den September 19 (Sontag den neunzehenden Septembris nach mittem tag), hat Graf Albrecht durch seinen Fischer [?] sein auf einer Tafel angebrachtes Wappen an das Tor des Klosters Rohr anschlagen lassen, um damit seine Besitzrechte zu erklären. Da der Abt seit unvordenklicher Zeit nicht nur geistliches sondern auch weltliches Oberhaupt des Klosters Rohr ist und er dem Grafen weder ein erbliches Schutzrecht (erbschirm) noch die Vogtei über das Kloster übertragen hat, hat er das Wappen entfernen lassen. Die Entfernung des Wappens ist nicht zur Herabsetzung oder Schmähung der von Henneberg oder Graf Albrechts geschehen, sondern zur Wahrung der alten Rechte des Klosters Fulda. Wenn zukünftig dieses oder ein anderes Wappen, das die Rechte des Klosters Fulda benachteiligt, am Kloster Rohr angebracht werden sollte, wird der Abt diese Wappen zur Wahrung seiner Rechte erneut entfernen lassen. Der Abt wird, wenn Graf Albrecht von seiner Forderung nicht Abstand nimmt, den Streit auf dem vorgeschriebenen Rechtsweg weiterverfolgen. Der Bevollmächtige bittet im Namen Abt Philipps, das der Notar über alles zuvor Geschehene ein Notariatsinstrument verfasst, was der Notar tut. Handlungsort: in der Schreibstube der Burg Friedberg in der Wetterau. (Geschehen sein diese ding in des hailigen reichs burge Fridbergk in der Wedderawe schreiberei, da man pflegt rath und audiens zu halten, im iare, indiction monat, tag, regirung und alles anders wie obstehet). Inserierte Urkunde 2 [1546 September 24]: Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er zur Wahrung der Rechte des Klosters eine Beschwerdeschrift verfasst hat. Er antwortet damit auf die Beschwerdeschrift, die Graf Albrecht von Henneberg-Römhild [1546] August 9 (Montag den neunten Augusti), in der Kanzlei der Burg Schwarza vor Notar und Zeugen hat erstellen lassen; diese Beschwerdeschrift ist eine Antwort auf eine Anklage des verstorbenen Vorgängers Abt Philipps, Johann [II.] von Henneberg-Schleusingen gewesen. Zugleich protestiert Abt Philipp gegen die unrechtmäßigen Forderungen, die Graf Albrecht an das Kloster Fulda hinsichtlich des Besitzes des Klosters Rohr gestellt hat. Der in drei Artikeln formulierte Einspruch soll rechtmäßig vor Notar und Zeugen eingelegt werden. Da Abt Philipp dies nicht in eigener Person tun kann, bevollmächtigt er hierfür seinen Hofsekretär und Rat, Andreas Jarmann. Siegelankündigung des Abtes. Übergabeort: Fulda. (... ime ubergeben und zugestelt worden in unserer stat Fulda Freittags nach Matthaei apostoli et evangelistae im funffzehenhunderten sechs und vierzigsten iare). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Attestors
Attestors
Johann Brendel von Homburg der Ältere, Burggraf in Friedberg
Heinrich Rau von Holzhausen, Konrad Lewe von Steinfurt, Georg (Jorge) Halber von Hergern, Hartmann von Muschenheim (Mosschenheim), Johann und Vinzenz (Vincent) von Wolfskehl (Wolffskeln), Georg (Jorgen) von Düdelsheim, Konrad (Cuno) [von] Schütz von Holzhausen, Dietrich Loener von (Lauerbergk)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Representations
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