1450
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1450
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1516 März 25
Original dating
Original dating
... der geben ist zu Hammelburg Deinstags nach dem heiligen Ostern tage nach Cristi unsers liebben Hern geburt im funff zden hundert sechszeen iare
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Es wird bekundet, dass zwischen Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, einerseits und Marschall Philipp Meisenbug (Meissenbugk) sowie Johann Feige, Kanzler von Hessen, beide beauftragte Räte der Anna, geborene Herzogin von Mecklenburg und Landgräfin von Hessen, andererseits eine Einigung im Streit um Hersfeld gefunden wurde. Abt Hartmann verzichtet mit päpstlicher Zustimmung zugunsten des erwählten [Abtes] Ludwig [IV.] von Hanstein (Haynstein) und dem Konvent von Hersfeld auf alle Rechte, die er und Fulda mit päpstlicher und kaiserlicher Zustimmung am Kloster Hersfeld und dessen Zubehör haben. Er verspricht alle päpstlichen Bullen, kaiserlichen Privilegien und Urkunden an Ludwig zu übergeben. Dasselbe gilt auch für Hersfelder Urkunden, die sich noch in Fulda befinden. Urkunden zu Besitzungen, die verkauft wurden, müssen nicht zurückgegeben werden. [?] Damit Ludwig schneller die päpstliche Konfirmation und die kaiserliche Bestätigung der Regalien erhält, soll Hartmann für Ludwig bis zum nächsten Tag Misericordia Domini [1516 April 6] eine Urkunde ausstellen und diese der Landgräfin und ihren Räten aushändigen. Darin werden zwei Prokuratoren des Abtes, Johann Langen, Pfarrer in Neukirchen, und Johann Bauer aus (Churenheym?), Kanoniker in (Wetzflaren?), als Schirmherrn [?] eingesetzt und mit der Verfügungsgewalt über Hersfeld ausgestattet. Die beiden sollen in Hersfeld von den Vereinbarungen berichten und den vom Papst bestimmten Abt bestätigen lassen. Hartmann soll innerhalb der genannten Frist der Landgräfin und ihren Räten den kaiserlichen Lehnsbrief über Hersfeld aushändigen sowie einen eigenhändig geschriebenen und besiegelten Brief (offenschrift) an den römischen Kaiser, in dem er dem Kaiser mitteilt, dass er zugunsten von Ludwig von Hanstein und dem Konvent von Hersfeld auf alle seine Rechte und Regalien im Bezug auf Hersfeld verzichtet und am päpstlichen Hof um Bestätigung gebeten hat. Der Kaiser soll dies ebenfalls zulassen, bestätigen und zu allen Dingen im Zusammenhang mit Hersfeld seine Zustimmung geben. Philipp [der Großmütige], Landgraf von Hessen, und der Abt von Fulda bestätigen sich gegenseitig den Burgfrieden für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl und sichern sich Schutz zu. Der Landgraf kann sich durch seine Mutter, die Landgräfin Anna und ihre Räte, der Abt durch Statthalter vertreten lassen, ihre Anweisungen sind zu befolgen. Die Landgräfin und die Räte sichern dem Abt - auch im Namen Landgraf Philipps - zu, so lange Hartmann Abt in Fulda ist und die Abtei [Hersfeld?] noch nicht übergeben hat, soll sie ihm untertan sein [?] und unter dem Schutz des Landgrafen stehen [?]. Im Fall von Übergriffen sichert der Landgraf dem Abt seine Unterstützung zu [?]. Die Räte sollen dem Abt von Fulda schriftlich Schutz zusichern. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Hammelburg. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, 5. und 6. Seite, 7. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Sealer
Sealer
Abt Hartmann, Marschall Philipp Meisenbug
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel (beide Siegel beschädigt)
Representations
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