Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1163

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1480 März 2
Originaldatierung Originaldatierung
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Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Heinrich Brelle von Gelnhausen (Geilnhusen) aus dem Erzbistum Mainz, Notar kaiserlicher Autorität und öffentlicher Schreiber, bezeugt auf Bitte des Junkers Kaspar von Buchenau, dass er dessen Aussage in Anwesenheit der Zeugen gehört und darüber eigenhändig eine deutschsprachige Urkunde verfasst hat. Es wird bekundet, dass in Gegenwart eines öffentlichen Schreibers und der Zeugen der Junker Kaspar von Buchenau vor Heinrich Fust, Seelgeräter des Klosters Fulda, eine Aussage gemacht hat. Protokoll: Er ist hier, weil er [von Heinrich Fust] vorgeladen worden ist. Er erkennt diesen aber nicht als Richter an. Grundlage ist die Auseinandersetzung mit [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, deretwegen ein Schiedstag vereinbart worden ist, bei dem die vom Abt benannten Zeugen verhört werden sollen. Dem Verhör sollte ein Beauftragter von beiden Parteien beiwohnen. Die Verhöre sind vereinbarungsgemäß durchgeführt worden, doch konnte Kaspar keine eigenen Zeugen benennen [?]. Daher protestiert er gegen das Verfahren um die 600 Gulden und fordert vereinbarungsgemäß die Benennung eines eigenen Obmanns; dann will er sich an die Vereinbarung halten. Er fordert, über seine Aussage und seinen Protest ein Notariatsinstrument auszufertigen. Nach seiner Aussage hat Kaspar den Verhandlungsort verlassen und alle weiteren Äußerungen abgelehnt. Handlungsort: Fulda, im Haus des Seelgeräters des Klosters. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Zeugen Zeugen
Johann von Spahl (Spale), Edelknecht
Michael vom Dreieichenhain (vom Hane in der Drybyche) [Stadt Dreieich, Lkr. Offenbach], derzeit wohnhaft in der Burg Gelnhausen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Notarszeichen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen