930
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 930
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1448 Februar 18
Original dating
Original dating
... der gegebin ist als man czalte nach Cristi geburte in iare und tage als obgeschriben stet etcetera
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Brüder Simon, Berthold (Berlt), Erasmus und Valentin von Merlau bekunden, dass sie von Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, Dekan Johann und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde die Burg Mackenzell und das Gericht Aschenbach betreffend erhalten haben. Siegelankündigung Simons, Bertholds, Erasmus' von Merlau. Auf Bitte Valentins von Merlau besiegelt Heinrich Küchenmeister die Urkunde für ihn, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Inserierte Urkunde von 1448 Februar 18: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie den Brüdern Simon, Berthold, Erasmus und Valentin von Merlau und deren Geschwistern und Erben die Burg Mackenzell, sei sie Eigenbesitz oder Pfandschaft, sowie den Fuldaer Anteil im Gericht Aschenbach, darunter die zugekauften Besitzungen in Niedernüst (Nydern Nuste), in Rückers, dasjenige, was von den von Schlitz gekauft wurde und zwölf Viertel Getreide, die von Werner von Romrod erworben wurden, für 1600 Gulden rheinischer Währung auf Wiederkauf verkauft haben. Es besteht unbefristetes Wiederkaufsrecht zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit einer Ankündigungsfrist von einem Vierteljahr. Der Rückkauf findet in Fulda oder im Umkreis von drei Meilen statt. Sollte die Fuldaer Partei dann in eine Fehde verwickelt sein, soll den Fuldaer Zahlungsbeauftragten Geleit zugesichert werden. Sollte das Kloster einen angekündigten Wiederverkauf nicht finanzieren können, sollen die von Merlau das Pfand an einen anderen Hintersassen des Klosters für 1600 Gulden weiterverpfänden oder selbst behalten dürfen. Sollte das Kloster Fulda den Wiederkauf tätigen, sollen damit zur darauf folgenden Ernte auch alle Erträge an Getreide, das im Winter gesät wurde, an das Kloster übergehen. Vom Verkauf ausgenommen wird die Öffnung der Burg Mackenzell. Verlangt das Kloster Fulda die Öffnung der Burg, sollen die von Merlau dabei schadlos gehalten werden. Ausgenommen werden Folge [Kriegsfolge], Steuern und Viehbede sowie die Geistlichen, Burgmannen und Mannen von Stift, Kloster, Konvent, Amt und Propstei mit ihren Gütern und Rechten. Ausgenommen wird auch alles, was von Frowin von Haun (Hune) auf Wiederkauf gekauft wurde. Mitverkaufte Pfennigzinse (phennynge), die zur Burg Mackenzell gehören, sollen dort verbleiben und vom Fuldaer Abt neu angelegt werden. Siegelankündigung des Abtes Hermann und des Konvents von Fulda. (Datum anno Domini M° quadringentesimo quadragesimo octavo Dominica Reminiscere). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Sealer
Sealer
Simon von Merlau, Berthold von Merlau, Erasmus von Merlau, Heinrich Küchenmeister
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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