2433

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 2433

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1819 Januar 19
Original dating Original dating
Geschehen zu Fulda den neunzehnten Jänner eintausend achthundert neunzehn

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie Heinrich Kreß aus Opperz auf dessen Bitten ein Grundstück auf der Wüstung Grahlinde, deren Lage und Größe im Folgenden beschrieben wird, zu folgenden Bedingungen überlassen hat: 1. Heinrich hat das Grundstück als dauerhaftes Eigentum in Erbpacht erhalten. 2. Heinrich hat dafür binnen vier Wochen einen Erbschilling in Höhe von 24 Gulden und 24 Kreuzern zu entrichten. Außerdem hat er jährlich an das Rentamt in Neuhof je ein Maß und zehn Köpfchen Roggen als Getreidezins und die anteilige Grundsteuer zu bezahlen. Für die Entrichtung des Erbzinses besteht eine dreijährige Befreiung; sie ist erstmals an Martini [November 11] 1821 zu zahlen. Die Grundsteuer ist hingegen ab 1819 Januar 1 zu zahlen; eine Veränderung der Grundsteuerhöhe ist zu akzeptieren. 3. Das Grundstück ist der landesüblichen Lehnsobservanz unterworfen und muss von Fall zu Fall rekognosziert werden. Die Urkunde ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung [großes kurfürstliches Regierungssiegel]. Handlungsort: Fulda. - Die vorliegende Urkunde ist Heinrich Kreß von einem Vertreter des Rentamts Neuhof 1819 März 18 (Neuhof den 18ten Maerz 1819) vorgelesen worden; er hat allen Bedingungen zugestimmt und dies mit seiner Unterschrift bestätigt. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Signatures Signatures
(von Meyerfeld, regierungspräsident
Heinrich Kreß
vidit Koenig [Regierungssekretär]
die unterschrift bewahrheitet Franz Ler [?] manu propria)
Sealer Sealer
Kurfürstliche Regierung Fulda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Information / Notes


Additional information Additional information
Köpfchen ist ein spezielles Maß für Saatgut.
Vgl. Nr. 2432.

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