Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 29/54

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Alle Regierungs- und Rentbeamten, auch die Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer], haben die Schreiben des kurfürstlich-hessischen Konsistoriums von Marburg zu beachten, betreffend die Besteuerung der Gefälle, welche der jenseitige Kirchenkasten zu Wollmar und die Pfarrei Münchhausen von Oberasphe, Amt Battenberg, zu beziehen haben
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1819 Juni 7

Vermerke


Deskriptoren Deskriptoren
Marburg:Konsistorium
Wollmar
Oberasphe
Battenberg (Eder)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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