Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1332

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1499 Juni 12
Originaldatierung Originaldatierung
Gescheen zcu Herßfelt am Mitwochen nach Barnabe apostoli anno Domini millesimo quadringentesimo nonagesimo nono

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kurfürst Friedrich [III., der Weise], Herzog von Sachsen, und sein Bruder Johann [der Beständige], Herzog von Sachsen, bekunden, dass sie zur Schlichtung eines Streits zwischen Hermann [IV. von Hessen], Erzbischof von Köln, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Wilhelm [II.], dem Mittleren, Landgraf von Hessen und Wilhelm [III.], dem Jüngeren, Landgraf von Hessen, ein Treffen in Hersfeld am Montag nach Corporis Christi 1499 [1499 Juni 3] einberufen haben. Die genannten Personen waren bis auf Hermann, der sich durch Gesandte vertreten ließ, persönlich anwesend. Alle Parteien haben ihren Standpunkt vorgetragen und die Herzöge von Sachsen gebeten, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung zu fällen. Die Herzöge haben sich bemüht, den Streit beizulegen. Allerdings gibt es so viele Streitpunkte, die derzeit noch verhandelt werden, dass die Herzöge jetzt - um weitere Unstimmigkeiten zu verhindern - zu der Entscheidung gekommen sind, dass bis zum nächsten Weihnachten [1499 Dezember 25] alle Parteien auf gegenseitige Gewaltanwendung verzichten (keyner tetlichen ubungen gebrauchen), sich nicht feindselig verhalten sollen und ein Waffenstillstand Gültigkeit haben soll. Auch alle Untertanen dieser Parteien sollen an feindlichen Handlungen gehindert und keinem soll Unterstützung geboten werden. Jeder Fürst soll die Untertanen der anderen Fürsten in seinen Gebieten schützen und gewähren lassen. Da einige der Personen, die in Fehden verwickelt sind, angezeigt wurden, sollen Wilhelm II. und Wilhelm III. dafür sorgen, dass Apel von Hanstein und andere von Hanstein sowie Johann (Hans) von Storndorf, Heinrich (Heintz) von Ihringshausen, Konrad von Ems, Till Krause (Krawse) und die Knechte, die alle den Marschall von Fulda befehdet haben, vorerst keine weiteren Gewalttaten verüben. In der Zwischenzeit wollen die Herzöge von Sachsen ein weiteres Treffen anberaumen, um die Streitigkeiten zu verhandeln und zu entscheiden. Bei dieser Gelegenheit sollen auch die angezeigten Gewalttäter persönlich vernommen werden; bis dahin haben sie freies Geleit (sicherung). Allerdings sollen sie so lange die Gebiete der von ihnen befehdeten Fürsten nicht betreten. Diese Schlichtung soll keiner Partei zum Nachteil gereichen oder ihre Rechte einschränken. Alle vier Parteien haben diesem Beschluss zugestimmt und seine Einhaltung zugesichert. Die Urkunde ist vierfach ausgefertigt worden. Siegelankündigung des Sekretsiegels. Handlungsort: Hersfeld. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler Siegler
Kurfürst Friedrich [III., der Weise], Herzog von Sachsen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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