2331
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 2331
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1757 März 29
Original dating
Original dating
Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo quinquagesimo septimo quarto Kalendas Aprilis pontificatus nostri anno decimoseptimo
Former identifier
Former identifier
1757 März 28
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Papst Benedikt XIV. gestattet dem neugewählten Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Adalbert nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Amand [von Buseck], Bischof und Abt von Fulda, vom Kapitel kanonisch zum Bischof gewählt und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der weihende Bischof soll sich von zwei oder drei Erzbischöfen oder Bischöfen unterstützen lassen. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Adalbert ablegen lassen. Adalbert soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Adalbert gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Benedikt XIV. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Kapitels, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Bischof einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Cum nos pridem electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (Namensstempel fehlt, Apostelstempel beschädigt)
Information / Notes
Additional information
Additional information
Auf der Plica rechts: (I. Villa [?]).
Auf der Plica links: (YX [?] / XXVIII [grossi]).
Unter der Plica links außen: (Martis [?]).
Unter der Plica links: (XX [grossi] / A. Malocordus / A. S. Syk [?] / Th. Ghignardus pro magistris / L. C.).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (F. Most... [?] / D. Mili... capitaneus / I. Bu. XXVIII nio N. Calisti).
Über dem Text rechts: (Concordat).
Auf der Rückseite: (Registrata Guidonis [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (... [?] pro domino Gaucio [?] / ... [?] pro ... Se...m [?]).
Vgl. Nr. 2326, 2327, 2328, 2329 und 2330.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
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