60/23

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HStAD, E 3 A, 60/23

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Title Title
Verordnung: Nach der neuen Verordnung vom 6. Juni 1774 wollen die Juden das Abtriebsrecht [Vorkaufsrecht] der christlichen Hausbesitzer von 30 auf ein Jahr wieder herabsetzen. Das mit Verordnung vom 14. Dezember 1747 zugestandene 30-jährige Abtriebsrecht für die Christen besteht weiter. Auch die Fristrechnung auf ein Jahr kann angetragen werden
Life span Life span
Darmstadt, 1780 Januar 10

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