50/25

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 50/25

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Identification


Title Title
Verordnung: Es wird festgestellt, dass einzelne Gesetze, Verordnungen, Instruktionen etc. ohne Erlaubnis der Staatsregierung abgedruckt werden. Das ist laut Gesetz vom 23. September 1830 verboten. Im Wiederholungsfalle ist unter Beifügung eines Exemplars der Druckschrift Anzeige zu erstatten
Life span Life span
Alzey, 1853 August 5

Representations

Type Name Access Information Action
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