Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 67/39

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Es ist nicht mehr zulässig, dass letztwillige Urkunden bei den vormaligen Ortsgerichten hinterlegt werden, sondern dies hat bei den Stadt- und Landgerichten zu geschehen
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1853 März 19

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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