83/10

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 83/10

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Identification


Title Title
Ausschreiben: Es wird festgestellt, dass bei Zeugenverhören oft nicht in der vorgeschriebenen Form vom 3. März 1797 verfahren wird, so dass oft keine Zeugenaussagen schriftlich zum Vergleich festgehalten werden. In Zukunft müssen diese Vorschriften beachtet werden
Life span Life span
Gießen, 1839 Februar 19

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