28/60

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HStAD, E 3 A, 28/60

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Identification


Title Title
Verordnung: Es ist notwendig, dass bei den Landräten ein Kontrollbuch über die Tätigkeit der Landratsdiener angelegt und genau geführt wird, so wie es bereits bei den Landgerichten geschieht. Danach soll erst über das Gesuch des ersten Landratsdieners Metzger zu Langen entschieden werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1826 August 4

Notes


Descriptors Descriptors
Metzger, (N.N.)
Langen

Representations

Type Name Access Information Action
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