99/8

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HStAD, E 3 A, 99/8

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Title Title
Klarstellung: Die Forderung hessischer Bezirksärzte, dass ihnen grundsätzlich die Behandlung gewalttätig beschädigter Personen zusteht, beruht auf einer irrigen Annahme. Auch hier gilt die völlig freie Wahl des Arztes durch den Beschädigten
Life span Life span
Gießen, 1827 Oktober 16

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