76/49

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 76/49

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Die von den Landgerichten zu unterzeichnenden Schuldverschreibungen bei Erbverteilungen sollen von älteren erfahrenen Richtern erfolgen, denn es können daraus nicht wieder gut zu machende Nachteile für die Betroffenen entstehen
Life span Life span
Gießen, 1824 April 2

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page