1930
Complete identifier
HStAD, R 21 J, 1930
Case file
Identification
Title
Title
Anweisung ('Publicandum') der Regierung Gießen, dass darauf geachtet und nachgewiesen werden muss, dass die Einfuhr von Waren nur aus Gebieten erlaubt ist, die frei von Gelbfieber sind, nachdem festgestellt wurde, dass böhmische Kaufleute und holländische Handelsjuden aus batavischen Häfen Waren einführen.
Life span
Life span
1805
Reference number
Reference number
E 3 A Nr. 75/48
Notes
Includes
Includes
zwei Druckausfertigungen der Verordnung von 1805 April 23
Representations
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