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Complete identifier

HStAD, E 3 A, 39/39

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Es ist notwendig auf die Verordnung vom 4. Juni 1808 hinzuweisen, dass von nicht dazu legalisierten Ärzten ausgestellte Rezepte nicht beliefert werden dürfen. Im Übertretungsfalle erfolgt hohe Bestrafung (Ausfertigung fünf Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1826 Dezember 9

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