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Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 39/39
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Es ist notwendig auf die Verordnung vom 4. Juni 1808 hinzuweisen, dass von nicht dazu legalisierten Ärzten ausgestellte Rezepte nicht beliefert werden dürfen. Im Übertretungsfalle erfolgt hohe Bestrafung (Ausfertigung fünf Mal vorhanden)
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1826 Dezember 9
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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