Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 377

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1434 September 7
Originaldatierung Originaldatierung
Geben under mym ingesiegel off dinstag vor unser lieben frauwen dag, als sie geborn wart 1434

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, wenn er (der Graf) auf seine Beschwerde, dass seine (des Grafen) Leute seinen Leuten etwas weggenommen hätten, antworte, die gräflichen Leute hätten seinen Leuten erst dann etwas weggenommen, nachdem seine (Hans') Leute den Gräflichen etwas abgenommen hätten (!), so möge er wissen, dass seine (Hans') Leute die anderen rechtmäßig für solche Frevel gepfändet hätten, die in seinem Gerichte vorgefallen seien. Dieses Recht stehe ihm von seinen Eltern her zu und sei keine Neuerung. Er bitte daher den Grafen, das seinen Leuten Weggenommene wiederzugeben. Geschehe das nicht, werde er unter allen Umständen veranlassen, dass diese und auch die immer noch schwebenden Lehnsstreitigkeiten, in deren Bereich auch dieses Vorkommnis gehöre, vor Erzbischof Dietrich von Mainz zum Austrag gebracht würden, mit dessen Spruch er sich begnügen werde. Er erkläre sich jedoch (zuvor) noch bereit, den Fall durch ihre beiderseitigen Freunde auf einem Schiedstag austragen zu lassen. Da jedoch die Seinigen von seiner (des Grafen) Seite aus immer wieder durch Wegnahmen und Verbote bedrängt würden, sei er gezwungen, dieser ständigen gewaltsamen und ungerechten Behandlung ein Ende zu machen und ihn, wenn er (der Graf) die angebotenen Austragungsverhandlungen ablehne, öffentlich vor seinen Freunden und Herren deswegen zu verklagen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3670

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen