345

Complete identifier

HStAD, B 3, 345

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1431 Oktober 22
Original dating Original dating
secunda feria post Luce ewangeliste a. etc. 31

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Vorbringen, dass ihm im Gericht Erzhausen von den Gräflichen schwerer Schaden gewaltsam zugefügt worden sei, dass er davon nichts wisse, zumal er ihm davon nie etwas mitgeteilt habe. Er halte diese Beschuldigung deshalb für unangebracht. Glaube er (Henne) jedoch deswegen Forderungen an ihn zu haben, so möge er sie schriftlich vorbringen, damit er sie beantworten könne. Darauf sei er mit einem Schiedstag einverstanden. Was die Schweine betreffe, so gestehe er ihm und den Erzhäusern nicht das Recht zu, solche in seine Mark und Wälder einzutreiben. Behaupte er dieses Recht gleichwohl, so stehe es ihm offen, deshalb an das Märkerding zu Gerau zu gehen. Erhebe er (Henne) auf andere Weise Klage gegen ihn, werde er (der Graf) mit Gottes Hilfe zu antworten wissen
Formal description Formal description
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
Printing specifications Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3562

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