Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 345

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1431 Oktober 22
Originaldatierung Originaldatierung
secunda feria post Luce ewangeliste a. etc. 31

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Vorbringen, dass ihm im Gericht Erzhausen von den Gräflichen schwerer Schaden gewaltsam zugefügt worden sei, dass er davon nichts wisse, zumal er ihm davon nie etwas mitgeteilt habe. Er halte diese Beschuldigung deshalb für unangebracht. Glaube er (Henne) jedoch deswegen Forderungen an ihn zu haben, so möge er sie schriftlich vorbringen, damit er sie beantworten könne. Darauf sei er mit einem Schiedstag einverstanden. Was die Schweine betreffe, so gestehe er ihm und den Erzhäusern nicht das Recht zu, solche in seine Mark und Wälder einzutreiben. Behaupte er dieses Recht gleichwohl, so stehe es ihm offen, deshalb an das Märkerding zu Gerau zu gehen. Erhebe er (Henne) auf andere Weise Klage gegen ihn, werde er (der Graf) mit Gottes Hilfe zu antworten wissen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3562

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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