312

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 312

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1336 April 19
Original dating Original dating
Der ist gegebin nach Cristis gebuert im drizenhundiert jar in deme sesundrizegisten jare an deme Fritage vor deme Suntage Iubilate

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Ludwig [II. von Mansbach], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er nach dem Rat des Landgrafen Heinrich von Hessen der Schlichtung des zwischen ihm und Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, schwelenden Streits zugestimmt hat. Er setzt als Schiedrichter Hartrad von Trümbach (Truebinbeche) und Ludwig von Hattenbach ein, der Abt von Fulda bestimmt Ritter Heinrich von Bimbach und Friedrich Moris. Dieses Vierergremium soll nach schriftlichen Aussagen den Streit entscheiden. Bei Uneinigkeit der Schiedsleute wird der Landgraf von Hessen zum Obmann eingesetzt. Eine Einigung soll bis zum nächsten Jakobstag [1336 Juli 25] erfolgen. Der Landgraf unterstützt die Umsetzung des Urteils auch entgegen bisherigen Bündnisverträgen. Auch zukünftige Streitigkeiten sollen auf diesem Weg beigelegt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Sealer Sealer
[Abt Ludwig [II. von Mansbach]]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (fehlt)
Printing specifications Printing specifications
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLVIII

Representations

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