1394
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1394
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1507 November 24
Originaldatierung
Originaldatierung
Gescheenn uff sanct Kathereynen abent anno Domini millesimoquingentesimoseptimo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn (Loyne [!]), und Konrad von Mansbach, Ritter, Amtmann in Vacha, bekunden, dass ein Streit zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen des dem Kloster gehörenden abgelösten Teils von Wehrda [heute Gem. Haunetal], Albrecht von Trümbach (Trubennbach), Marschall des Abtes, wegen seines noch nicht abgelösten Pfandteils an Wehrda [heute Gem. Haunetal] einerseits; und Stam, Werner, Simon und Friedrich von Schlitz genannt von Görtz andererseits; über die Nutzung des Rechbergs bestanden hat. Nach Anhörung beider Streitparteien und Einsehen von Urkunden haben Ludwig und Konrad als von beiden Seiten erwählte Schiedsrichter folgenden Schiedsspruch gefällt: Alle Äcker, Gärten und Wiesen, die derzeit am Rechberg liegen, sollen der dortigen Klause gehören. Der Klause steht auch die alleinige Nutzung der genannten Liegenschaften zu. Wenn ein zweiter Bruder oder Ackermann in der Klause aufgenommen werden soll, hat dies mit Zustimmung des Amtmanns in Wehrda und der von Schlitz zu geschehen. Beide Seiten sollen bei der Auswahl des neuen Bruders gleichermaßen berücksichtigt werden (den bedenteyln deshalb zu gleich verwandt sein) und den dortigen Klausner und Ackermann auch zu gleichen Teilen schützen. Zukünftige Rodungen am Rechberg sollen mit Zustimmung des Fuldaer Amtmanns in Wehrda und der von Schlitz getätigt werden. Die Nutzung der Rodung steht jeweils zur Hälfte Wehrda und Schlitz zu oder soll der Klause zugewiesen werden. Jedoch soll denen, die den Rechberg für den Viehtrieb nutzen, die Nutzung nicht verwehrt werden. Ausgenommen vom Viehtrieb sind die umzäunten Felder der Ortschaften. Siegelankündigung der Schiedsrichter. Abt Johann, Marschall Albrecht von Trümbach sowie Stam, Werner, Simon und Friedrich von Schlitz bekennen für sich und ihre Erben, dass sie den Schiedsspruch angenommen haben. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johanns. Siegelankündigung Albrechts von Trümbach und Stams von Schlitz. Die anderen von Schlitz gebrauchen das Siegel Stams. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5)
Siegler
Siegler
Abt Johann, Ludwig von Boyneburg, Konrad von Mansbach, Albrecht von Trümbach, Stam von Schlitz genannt von Görtz
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2-4 beschädigt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 658-659
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Siegelankündigung weicht von der tatsächlichen Hängung der Siegel ab; im Feld Siegler ist die tatsächliche Hängung wiedergegeben.
Ludwig von Boyneburg war 1502-1508 und 1527 Statthalter des Oberfürstentums bzw. des Landes Hessen an der Lahn, vgl. Demandt, Personenstaat 1, S. 86 ff., Nr. 298.
Die genaue Lage des Rechbergs ist unbekannt.
In der Urkunde geht es nur um einen Streit über die Nutzung des Rechbergs. Die eingangs genannten Streitigkeiten über Wehrda werden in der Urkunde nicht behandelt; warum sie aufgeführt werden, ist unbekannt.
Repräsentationen
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