1232

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1232

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1487 Juni 8
Original dating Original dating
... der gegeben ist am Freytag nach sant Bonifatien tagk nach Cristi geburte viertzehenhundert und im sibenundachttzigisten iarenn

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Gericht Rockenstuhl] liegt und einst Abt und Kloster Fulda von den verstorbenen Wetzel und Heinrich von Buchenau laut einer Verschreibung für 34 Gulden verpfändet war, für 34 Gulden Frankfurter Währung zur Wiederlösung überlassen hat und Gottschalk es fortan innehat. Sollte Fulda das Gut wieder in Pfand nehmen wollen, will Gottschalk dementsprechend verpfänden, wobei den von Buchenau das unbefristete Wiederlösungsrecht zusteht. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Sealer Sealer
Gottschalk von Buchenau
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Further records Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 468-469

Information / Notes


Additional information Additional information
Vgl. Nr. 852.
Die Lage im Gericht Rockenstuhl geht aus dem Rückvermerk hervor.

Representations

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