980

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 980

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1459 Februar 24
Original dating Original dating
Datum anno Domini millesimoquadringentesimoquinquagesimonono Mathie apostoli

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Eckbert (Egkebrecht) von Grifte, seine Ehefrau Irmela (Irmel), und Gele, Witwe des Hermann von Holzheim, geborene von Buchenau, bekunden, dass sie sich mit dem verstorbenen Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, wegen der Forderungen, die sie von ihrem Vater Ludwig von Buchenau und dessen Bruder wegen der Burg Wehrda und der Gerichte Rombach und Wegfurth gegenüber Abt und Konvent hatten, auf die Zahlung von 400 Gulden durch den Abt geeinigt hatten. Da seinerzeit Abt Hermann nur 300 Gulden zahlen konnte, gab er Eckbert für die fehlenden 100 Gulden ein Burglehen in Wehrda mit einem Jahresertrag von sechs Gulden; darüber wurde eine besiegelte Urkunde ausgestellt. Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, zahlt nun [die bisher von Abt Hermann nicht ausgehändigten] 300 Gulden. Damit erklärt Eckbert alle seine Forderungen für erledigt und leistet Währschaft für die 300 Gulden, insbesondere gegenüber den Forderungen der von Linsingen. Davon ausgenommen bleiben 100 Gulden, die der verstorbene Sittich von Buchenau an der Burg Wehrda und dem dortigen Gericht besaß. Er leistet auch Währschaft gegenüber den von Trümbach und deren Ansprüchen an Wehrda, da diese nicht vom Verkauf des Ludwig von Buchenau an Abt und Konvent von Fulda wussten. Siegelankündigung Eckberts von Grifte. Auf Bitte Geles von Holzheim besiegelt Apel von Buchenau die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer Sealer
Eckbert von Grifte
Apel von Buchenau
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

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