NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1498 März 31
Originaldatierung Originaldatierung
Samstag nach Letare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Hartmann Ulner v. Dieburg bestimmt in seinem Testament, dass er bei seinen Eltern im Barfüßerkloster in Dieburg, oder, falls er in Heidelberg sterbe, im dortigen Barfüßerkloster beigesetzt werden soll. Beiden Klöstern vermacht er genannte Summen, ebenso dem Spital zu Weinsheim und seinem Herrn (Bischof Johann) in Worms. Für die aus dem väterlichen Erbe seinem Bruder Gerhard schuldige Summe legiere er ihm eine pfalzgräfliche Verschreibung, seinem Bruder Anselm zu Limburg und dem Gotteshaus dort soll eine weitere Summe zukommen. Seinem Vetter Ulrich Ulner v. Dieburg, den er neben seinem Bruder Gerhard als Testamentsvollstrecker einsetze, vermacht er alle Lehen und eigenen Güter, wofür dieser Gerhard auf Lebzeit 40 Gulden jährlich zahlen soll, ebenso seine fahrende Habe. Genannte Korngülte soll seinem Knecht Gotz zustehen. Er sei eine Wallfahrt nach Morchingen schuldig und ferner genannte Summen an Peter v. Lichtenberg, Heinrich Stoltz, die Kirche in Wöllstein bei Kreuznach, Heinrich v. Handschuhsheim, Diether v. Handschuhsheim, Herrn Friedrich, Pastor zu Erzhausen, nach Wartenberg, an seinen Knecht Gotz, die Handwerker zu Weinsheim für Dienste seit Weihnachten, die Apotheke zu Heidelberg und an Peter Jeger; die 200 Gulden und Gülte für die 'Krümpechin' seien unterpfändet auf seines Vetters Ulrich Hof zu Uelversheim, dieser jedoch mit seinem (des Ausstellers) Teil am Gut zu Heuchelheim abgegolten. Sein Vetter Ulrich soll die 2 Pferde vom Pfalzgrafen, die dieser ihm schuldig sei, nach seinem (des Ausstellers) Tod fordern
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 97/1 - Ausf., Papier (Libell, TO Blattl,aufgedr. Sg. stark besch., notarielle Beglaubigung S. 14/15, s. Urk. von 1500 Februar 4 (Nr. 1977), inseriert in Notariatsinstrument

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