108

Complete identifier

HStAM, Urk. 15, 108

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Kl. Ahnaberg vergibt zu Erbpacht eine Hofstatt in Kassel
Dating Dating
1328 Oktober 26
Original dating Original dating
Datum anno 1328, feria quarta proxima ante festum omnium beatorum.

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Hermann, Propst, Conegundis, Priorin, und der Konvent der Nonnen zu Ahnaberg (Anenberg) bekunden, daß sie mit Zustimmung der neuen und alten Schöffen in Kassel (Cassle) ihre neben dem Kirchhofe der Pfarrkirche in Kassel gelegene Hofstatt (aream), welche an die Stadtmauer und die Scheuer des Conrad Bernonis d. Ä. stößt, in dem Umfange, wie sie Heinemann Syfridi besaß, dem Kleriker Conrad von Homberg (Hohynberch), Sohn des Theoderich von Homberg, in Erbpacht (in enphyteosim, id est zo waltrechte) übergeben haben gegen einen jährl. Zins von 5 Schillingen Kasseler Pfennige, zahlbar zu Martini an den Propst zu Ahnaberg, unter der Bedingung, daß, wenn Conrad die Hofstatt bebaue und diese bei seinen Lebzeiten samt dem Gebäude darauf für einen Altar in der Pfarrkirche, den er vorher ausreichend ausstatten muß, stifte, alsdann der den Altar verwaltende Kleriker die 5 Schillinge zahlen müsse, daß aber, wenn Conrad vor einer solchen Stiftung stürbe, Hofstatt samt Gebäude zu seinem Seelenheile an den Propst und Konvent falle. Nachdem nun Conrad die gen. Hofstatt bebaut hat, erklären sie, daß er sie für den zuvor ausreichend dotierten Altar in der Pfarrkirche stiften darf unter den vorgenanten Bedingungen, sie gestatten ihm aber auch, falls er dies nicht tun will, die Hofstatt samt Gebäude irgend einem Beliebigen zu übergeben, der sie dann mit seinen Erben besitzen soll; überträgt er sie aber niemandem, dann soll sie nach seinem Tode an seine nächsten Erben fallen, unter der Bedingung, daß der, welcher sie erhält, jährl. zu Martini dem Propste und Konvente in Ahnaberg 25 Kasseler Schillinge nach dem Tode des Conrad zu dessen und seiner Eltern Seelenheile bezahlen soll; zu Lebzeiten des Conrad jedoch sollen nur die 5 Schillinge entrichtet werden. - Siegler:
Sealer Sealer
1. der Propst, 2. der Konvent.
Formal description Formal description
Ausfert. Pergt., die Siegel sind abgerissen.
Printing specifications Printing specifications
Regest Schultze Nr. 122; Gedr.: Lennep, Landsiedel-Recht cod. prob., S. 530 Nr. 223. - Vergl. ZHG. NF. 2, S. 285.

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